Ich biete Supervision für alle Tätigen im psychosozialen Bereich an, speziell für
– Einzelfall- und Familienhelfer/*innen, soziale Gruppenarbeit, insgesamt Hilfen nach KJHG. Fall- und Teamsupervision.
– Mitarbeiter/*innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Erziehungs- und Familien- beratungsstellen, betreutes Einzelwohnen, Jugendwohngemeinschaften, Jugendfreizeit-heime, Mutter – Kind – Einrichtungen usw. Fall- und Teamsupervision.
– Auszubildende in Psychotherapie (sog. PiAs), sowohl als Einzel- als auch als Gruppensupervision. Hier übernimmt das Ausbildungsinstitut i.d.R. die Kosten.
– Niedergelassene oder freiberuflich tätige Psychotherapeut/*innen. Die Kosten hierfür orientieren sich am Kassensatz der GKV.